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BGH Urteil v. - X ZR 138/15

Gesetze: Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Ankunftsverspätung am Endziel wegen Versäumung eines Anschlussfluges nach geringer Verspätung des Zubringerfluges einer anderen Fluggesellschaft

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung vorgelegt:

Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:190716BXZR138.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 14 Nr. 29
NJW 2016 S. 2912 Nr. 39
ZIP 2016 S. 63 Nr. 33
SAAAF-81661

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