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BSG Urteil v. - B 12 R 5/15 R

Gesetze: § 164 Abs 2 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darlegungsanforderungen

Leitsatz

Die Rüge der Verletzung materiellen Rechts erfordert neben einem bestimmten Antrag und der Angabe der (vermeintlich) verletzten Rechtsnorm (nur), dass in der Revisionsbegründung der wesentliche vom Tatsachengericht festgestellte Lebenssachverhalt - zumindest kurz - dargestellt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:240316UB12R515R0

Fundstelle(n):
BAAAF-81697

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