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LSG Bayern Urteil v. - L 1 RS 1/11

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Sonderversorgungssystem der Zollverwaltung der ehemaligen DDR verpflichtet ist, nach § 8 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) als Arbeitsentgelt das an den Kläger während seiner Tätigkeit bei der Zollverwaltung der DDR gewährte Verpflegungsgeld und die Reinigungszuschüsse zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
WAAAF-81745

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