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OLG München Beschluss v. - 19 W 2631/02

Leitsatz

Leitsatz:

»Wer in Kenntnis, dass der im Internet angegebene Preis für einen Flug viel zu niedrig ist, diesen online bucht, um den Anbieter nach einer online erfolgten Bestätigung für die Nichtinanspruchnahme des gebuchten Flugs zu einer Zahlung zu veranlassen, handelt rechtsmissbräuchlich und kann deshalb aus der Buchung keine Rechte herleiten.«

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAF-81765

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