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BFH Beschluss v. - V B 5/16

Gesetze: UStG § 18 Abs. 9, UStDV § 62, AO § 110, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Antragsfrist für den Vergütungsantrag ist eine Ausschlussfrist; keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form

Leitsatz

Es ist durch EuGH- und BFH-Rechtsprechung geklärt, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag (30. September des Folgejahres) um eine Ausschlussfrist handelt, sodass die nach § 62 UStDV dem Antrag beizufügenden Rechnungen nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) nachgereicht werden können. Hieran hat sich durch die Änderung des § 62 UStDV ab 2010, wonach die Rechnungen nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch übermittelt werden müssen, nichts geändert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1594 Nr. 11
HFR 2016 S. 939 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 19/2016 S. 700
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2016 S. 840
AAAAF-81829

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