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BFH Beschluss v. - VI B 14/16

Gesetze: AO § 5, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 25 Abs. 1, EStG § 42d Abs. 3 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch einen Einkommensteueränderungsbescheid keine Ermessensentscheidung

Leitsatz

1. Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch einen Einkommensteueränderungsbescheid keine Ermessensentscheidung ist (vgl. ).

2. Bezieht das für die Veranlagung des Arbeitnehmers zuständige Wohnsitz-Finanzamt durch Einkommensteueränderungsbescheide bisher im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigte Lohnteile in die Veranlagung ein, ist § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG nicht einschlägig (vgl. ).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1540 Nr. 11
DStZ 2016 S. 806 Nr. 21
HAAAF-81831

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