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BFH Urteil v. - VI R 29/15

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Kosten eines Zivilprozesses, in dem die Steuerpflichtige zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben ihres verstorbenen Vaters geltend macht, sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom VI R 20/14).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1550 Nr. 11
ErbStB 2016 S. 335 Nr. 11
BAAAF-81833

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