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EuGH Urteil v. - C-518/14

Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Leitsatz

Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe keine Rückwirkung zukommt.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2016:691

Fundstelle(n):
XAAAF-82024

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