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BGH Beschluss v. - VIII ZR 178/15

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG

Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des Parteivortrags und Nichterhebung des angebotenen Beweises für den entscheidungserheblichen Vortrag

Leitsatz

Unterstellt ein Gericht nur einen unwesentlichen Teil eines zusammenhängenden Vortrags einer Partei als wahr, während es den wesentlichen, entscheidungserheblichen Vortrag und den hierzu erfolgten Beweisantritt übergeht, liegt darin eine Gehörsverletzung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230816BVIIIZR178.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2433 Nr. 41
NJW-RR 2017 S. 72 Nr. 2
RAAAF-82185

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