Vorrangige Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils
Leitsatz
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wird nicht hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer zwar geltend macht, dass er die vom Gesetzgeber im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG gewählten Kriterien zur Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten für verfehlt hält, sich insoweit aber weder hinreichend mit der gesetzlichen Regelung noch mit dem verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab auseinandersetzt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1575 Nr. 11 OAAAF-82374