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BFH Beschluss v. - III B 95/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Vorrangige Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt nur eines Elternteils

Leitsatz

Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wird nicht hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer zwar geltend macht, dass er die vom Gesetzgeber im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG gewählten Kriterien zur Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten für verfehlt hält, sich insoweit aber weder hinreichend mit der gesetzlichen Regelung noch mit dem verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab auseinandersetzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1575 Nr. 11
OAAAF-82374

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