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BFH Urteil v. - V B 66/15

Gesetze: FGO § 6, FGO § 119 Nr. 1, FGO § 86 Abs. 1, , FGO § 79b, FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

Voraussetzungen für die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Leitsatz

Das FG kann über die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter im Regelfall nach Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten entscheiden. Eine Übertragung ohne Eingang der Klagebegründung kann z.B. auch nach Fristsetzung gemäß § 79b FGO zulässig sein. Anders ist es, wenn ein Antrag nach § 86 Abs. 1 FGO mit der Ankündigung gestellt wird, die Klage nach Aktenvorlage zu begründen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 283 Nr. 10
BFH/NV 2016 S. 1574 Nr. 11
SAAAF-82377

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