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BFH Urteil v. - VI R 25/14

Gesetze: EStG §33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Scheidungsfolgeprozesskosten keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Mit einem Scheidungsfolgeprozess im Zusammenhang stehende Anwaltskosten, die durch eine zunächst im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1547 Nr. 11
CAAAF-82378

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