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BFH Urteil v. - VI R 26/13

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG §33 Abs. 2, FGO § 155, ZPO § 293

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung (hier: Scheidungsfolgeverfahren nach britischem Recht)

Leitsatz

Es gehört zu den Aufgaben des FG als Tatsacheninstanz, das maßgebende ausländische Recht zu ermitteln. Hier: Zurückverweisung der Sache an das FG zur Feststellung, ob Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem Recht in einem dem sog. Zwangsverbund vergleichbaren Verfahren zu entscheiden oder ob Inhalt und Verfahren der Regelung der streitigen Verhältnisse den Eheleuten zur eigenverantwortlichen Gestaltung übertragen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1562 Nr. 11
HFR 2016 S. 1085 Nr. 12
MAAAF-82379

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