Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen Abkömmlings gegen die Erteilung einer Genehmigung zu einem Hofübergabevertrag
Leitsatz
Dem nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HöfeO zum Hoferben berufenen Abkömmling steht kein Beschwerderecht gegen die Erteilung einer Genehmigung zu einem Übergabevertrag nach § 17 HöfeO zu. Das gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer als einziger wirtschaftsfähiger Abkömmling des Hofeigentümers geltend macht, dass der Übernehmer nicht wirtschaftsfähig sei (Bestätigung von Senat, Beschluss vom , BLw 14/07, FamRZ 2008, 261).