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BGH Beschluss v. - VI ZB 58/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

Leitsatz

Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch nochmals darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde (Anschluss an , NJW 2011, 312).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:260716BVIZB58.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2306 Nr. 39
DB 2016 S. 2294 Nr. 39
DB 2016 S. 7 Nr. 39
NJW 2016 S. 3667 Nr. 50
NJW 2016 S. 8 Nr. 41
KAAAF-82653

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