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BGH Urteil v. - XI ZR 351/14

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der Beklagten, die für die W. AG bzw. P. AG in den Rechtsstreit eingetreten ist, aus drei Zinssatz-Swap-Verträgen nichts mehr zu schulden. Die Beklagte macht widerklagend Erfüllungsansprüche aus den Zinssatz-Swap-Verträgen geltend.

Fundstelle(n):
EAAAF-82655

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