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BGH Beschluss v. - 4 StR 163/16

Gesetze: § 266 Abs 1 StGB

Untreue: Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

Leitsatz

Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden sollen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160816B4STR163.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 41
NJW 2016 S. 3253 Nr. 44
wistra 2017 S. 26 Nr. 1
wistra 2017 S. 71 Nr. 2
RAAAF-82668

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