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BGH Urteil v. - VIII ZR 182/15

Gesetze: § 51 Abs 1 ZPO

Gerichtliche Geltendmachung einer unentgeltlich abgetretenen Forderung durch den Zedenten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft

Leitsatz

Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:240816UVIIIZR182.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 13 Nr. 35
NJW 2016 S. 9 Nr. 42
NJW 2017 S. 487 Nr. 7
WM 2016 S. 2145 Nr. 44
ZIP 2016 S. 1932 Nr. 40
ZIP 2016 S. 69 Nr. 36
SAAAF-82672

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