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BGH Urteil v. - VII ZR 193/13

Gesetze: § 631 Abs 1 BGB, § 8 Nr 2 Abs 2 VOB B 2002

Werklohnklage nach gekündigtem Pauschalpreisvertrag: Erforderlichkeit des Eintritts in die Sachprüfung bei prüfbarer Abrechnung des Unternehmers

Leitsatz

Das Gericht muss, wenn bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer prüfbar abgerechnet hat, in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben (Anschluss an BGH, Versäumnisurteil vom , VII ZR 68/05, BauR 2006, 1753 = NZBau 2006, 637).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:250816UVIIZR193.13.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 1357 Nr. 22
WM 2017 S. 2122 Nr. 44
ZIP 2016 S. 82 Nr. 42
QAAAF-82677

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