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LSG Sachsen Urteil v. - 1 KR 179/15

Gesetze: SGB V § 10 Abs. 2 Nr. 3; SGB VI § 48 Abs. 5; SGB VII § 60 Abs. 2; SGB III § 67 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. zur Verlängerung der Familienversicherung aufgrund einer dienstbedingten Verzögerung.

2. Für das Tatbestandsmerkmal der dienstbedingten Verzögerung können die Grundsätze zum Waisenrentenrecht in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung herangezogen werden (s. ).

Fundstelle(n):
WAAAF-82795

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