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BGH Urteil v. - X ZR 128/13

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 20. Mai 1994 angemeldeten, auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 775 417 (Streitpatent). Das Streitpatent umfasst in der korrigierten Fassung (EP 0 775 417 B9) sechs Patentansprüche, von denen Patentanspruch 1 wie folgt lautet:

Fundstelle(n):
WAAAF-82811

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