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Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen privater Arbeitsvermittler; Veröffentlichung des , BStBl 2016 II S. 797
Mit , BStBl 2016 II S. 797, hat der BFH entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin, die in den Jahren 2004 bis 2006 Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. v. Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe g der Richtlinie 77/388/EWG (seit : Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL) ist. Sie kann sich für die von ihr erbrachten Arbeitsvermittlungsleistungen an Arbeitsuchende unmittelbar auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung berufen.
§ 421g SGB III wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom (BGBl 2011 I S. 2854) mit Wirkung zum aufgehoben und ist im Kerngehalt in die Vorschrift des § 45 SGB III über die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung eingegangen.
Durch Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a sowie Artikel 28 Absatz 5 des Gesetzes vom (BGBl 2014 I S. 1266) wurde in § 4 Nr. 15b UStG eine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich der Arbeitsförderung eingeführt. Danach sind Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende unter den weiteren Voraussetzungen dieser Regelung seit in Kraft treten z...