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BGH Beschluss v. - VI ZB 40/15

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskiste als Bestandteil des organisatorischen Verantwortungsbereichs des Prozessbevollmächtigten

Leitsatz

Die Postausgangskiste eines Prozessbevollmächtigten gehört zu dessen organisatorischem Verantwortungsbereich und ist nicht bereits Teil des Postwegs.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160816BVIZB40.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2370 Nr. 40
NJW-RR 2016 S. 1402 Nr. 22
JAAAF-83096

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