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BGH Beschluss v. - X ZR 81/14

Gesetze: § 83 Abs 4 PatG, § 177 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO

Patentnichtigkeitssache: Neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit nach verspäteter Verteidigung des Streitpatents in einer geänderten Fassung - Photokatalytische Titandioxidschicht

Leitsatz

Photokatalytische Titandioxidschicht

Verteidigt der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Patentgericht das Streitpatent in einer geänderten Fassung, die Merkmalen eines zuvor gestellten Hilfsantrags weitere, einem geltenden Unteranspruch entnommene Merkmale hinzufügt, darf ein in der mündlichen Verhandlung vom Kläger vorgebrachtes neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit dieser technischen Lehre jedenfalls dann nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn der qualifizierte Hinweis des Patentgerichts dem Beklagten Veranlassung gab, die in der mündlichen Verhandlung verteidigte Fassung des Patents bereits innerhalb der vom Patentgericht gesetzten Frist zu formulieren.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230816BXZR81.14.0

Fundstelle(n):
GAAAF-83100

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