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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 1251/14

Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen die Verurteilung, der Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit ab dem 28.06.2012 bis zum 30.08.2015 zu gewähren.

Fundstelle(n):
MAAAF-83163

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