Anspruch des Steuerpflichtigen auf Übermittlung von Kalkulationsunterlagen des Betriebsprüfers in elektronischer Form
Leitsatz
Stützt das FA eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Übermittlung der Kalkulationsgrundlagen in elektronischer Form haben.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:B.250716.XB213.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1679 Nr. 12 SAAAF-83187