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BFH Urteil v. - XI R 28/12

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64 Abs. 2 Satz 5, EGV 883/2004 Art. 67, EGV 883/2004 Art. 68, EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2

Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Großelternteils

Leitsatz

1. Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Großelternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er seine Enkelkinder dort in seinen Haushalt aufgenommen hat, der nicht ihm und dem Elternteil gemeinsam zuzurechnen ist.

2. Die nach Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation auf Grundlage der im Streitzeitraum im anderen EU-Mitgliedstaat gegebenen Verhältnisse (fiktiv) ins Inland übertragen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.130716.XIR28.12.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1718 Nr. 12
CAAAF-83188

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