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BGH Urteil v. - I ZR 151/15

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG

Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsmakler; Irreführung durch Benennung eines Außendienstmitarbeiters als persönlicher Ansprechpartner oder Betreuer des Versicherungsnehmers - Ansprechpartner

Leitsatz

Ansprechpartner

1. Zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsmakler, der mit einem Versicherungsnehmer des Versicherers einen Versicherungsmaklervertrag abgeschlossen hat, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

2. Allein die unter den Rubriken "Es betreut Sie:" oder "Ihr persönlicher Ansprechpartner" erfolgte Angabe des Namens und der Kontaktdaten eines für den Außendienst des Versicherers tätigen Mitarbeiters in einem Schreiben an den Versicherungsnehmer, das an diesen über den Versicherungsmakler des Versicherungsnehmers übersandt wird, führt nicht zu der Gefahr, dass der Versicherungsnehmer zu der Fehlvorstellung veranlasst wird, der genannte Mitarbeiter sei als alleiniger Ansprechpartner anstelle des Versicherungsmaklers oder als gleichwertiger Ansprechpartner neben diesem für die Betreuung des Versicherungsnehmers zuständig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:210416UIZR151.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2497 Nr. 42
DB 2016 S. 2409 Nr. 41
DB 2016 S. 7 Nr. 41
NJW-RR 2017 S. 234 Nr. 4
WM 2016 S. 1999 Nr. 41
ZIP 2016 S. 79 Nr. 41
HAAAF-83519

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