(Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Revision - Mindesterfordernisse der Revisionsbegründung bei Geltendmachung der Verletzung einer Rechtsnorm - Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung - Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art 100 Abs 1 GG - Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs 5 BEEG)
Tatbestand
Nach dem Urteil des LSG begehrt der Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne die Berücksichtigung von Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz <BEEG>) für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis 30.6.2011.