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BFH Urteil v. - X R 22/14

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 3, BürgEntlG KV

Verrechnung der erstatteten nur begrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen mit den ab 2010 unbegrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen; inhaltsgleich mit

Leitsatz

Die seit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbeschränkt abziehbaren Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind mit den im selben Veranlagungszeitraum erstatteten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung zu verrechnen. Es ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige diese Beiträge im Jahr der Zahlung nur begrenzt steuerlich abziehen konnte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.060716.XR22.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1688 Nr. 12
BAAAF-83693

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