Verrechnung der erstatteten nur begrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen mit den ab 2010 unbegrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen; inhaltsgleich mit
Leitsatz
Die seit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbeschränkt abziehbaren Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind mit den im selben Veranlagungszeitraum erstatteten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung zu verrechnen. Es ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige diese Beiträge im Jahr der Zahlung nur begrenzt steuerlich abziehen konnte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.060716.XR22.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1688 Nr. 12 BAAAF-83693