Sonderausgabenabzug bei Verrechnung erstatteter nur begrenzt abziehbarer Krankenversicherungsbeiträgen mit unbegrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen
Leitsatz
1. Für die Verrechnung erstatteter Beiträge mit in dem Veranlagungszeitraum gezahlten Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Beiträge im Jahr der Zahlung nur begrenzt steuerlich abziehen konnte.
2. Der Rechtsgrund für die Erstattung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls unerheblich.
3. An der steuerlichen Behandlung eines Erstattungsüberhangs von Krankenversicherungsbeiträgen hat sich durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung nichts geändert.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.030816.XR35.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1704 Nr. 12 LAAAF-83694