Sachaufklärung; formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage
Leitsatz
1. Die Sachaufklärungsrüge ist nicht dazu bestimmt, Beweisanträge zu ersetzen, welche ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat.
2. Der hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage gegenüber dem Gesellschafter erlassene, aufgehobene oder geänderte Steuer- oder Feststellungsbescheid ist kein Grundlagenbescheid für den Körperschaftsteuerbescheid. Die Bestimmung des § 32a Abs. 2 KStG 2002 n.F. eröffnet nur die Möglichkeit, die materielle Rechtslage verfahrensrechtlich umzusetzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:B.310816.IB146.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1756 Nr. 12 FAAAF-83696