Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III B 39/16

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76 Abs. 1

Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

Leitsatz

Das FG muss einem Beweisantrag nur dann nachkommen, wenn dieser substantiiert ist. Das setzt voraus, dass das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen genau angegeben werden. Unsubstantiiert sind Beweisanträge, die das Beweisthema nicht hinreichend konkretisieren, und solche Anträge, die dazu dienen sollen, unsubstantiierte Behauptungen zu stützen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.070716.IIIB39.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1731 Nr. 12
JAAAF-83699

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank