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BFH Beschluss v. - VI B 95/15

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EGRL 88/2003 Art. 6 Buchstabe b, EGRL 104/93 Art. 6 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Ermäßigte Besteuerung von Ausgleichszahlungen des Dienstherrn an Berufsfeuerwehrleute für unionsrechtswidrig zu viel geleisteten Dienst

Leitsatz

Ausgleichszahlungen, die der Dienstherr anstelle des vorrangig zu gewährenden Freizeitausgleichs für unionsrechtswidrig zu viel geleisteten Dienst an Berufsfeuerwehrleute leistet, sind als Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit ermäßigt zu besteuern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.260816.VIB95.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1726 Nr. 12
KAAAF-83706

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