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BFH Beschluss v. - IX B 46/16

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 82, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 404

Einholung eines Sachverständigengutachtens liegt im Ermessen des Gerichts

Leitsatz

Die Beauftragung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.020816.IXB46.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1744 Nr. 12
UAAAF-83707

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