Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich vernommenen Zeugen bei unmöglicher erneuter Zeugenvernehmung - Yttrium-Aluminium-Granat
Leitsatz
Yttrium-Aluminium-Granat
Das Berufungsgericht ist nicht gehindert, die vom Erstgericht bejahte Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu verneinen, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, der Zeuge jedoch verstorben ist oder seine erneute Vernehmung aus anderen Gründen nicht möglich ist.