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BGH Beschluss v. - IX ZB 72/15

Gesetze: § 290 Abs 1 Nr 5 InsO vom , § 303 Abs 1 InsO vom

Insolvenzverfahren: Widerruf der Restschuldbefreiung wegen Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung

Leitsatz

1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert.

2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung begonnene Pflichtverletzung danach fortsetzt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:080916BIXZB72.15.0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 14 Nr. 45
NJW 2016 S. 3726 Nr. 51
NJW 2016 S. 9 Nr. 44
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2016 S. 3438
WM 2016 S. 2030 Nr. 42
ZIP 2016 S. 79 Nr. 41
HAAAF-84047

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