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BGH Beschluss v. - IX ZB 67/15

Gesetze: § 20 Abs 2 InsO, § 287 Abs 1 S 2 InsO

Insolvenzeröffnungsverfahren: Hinweispflicht des Gerichts auf Restschuldbefreiungsmöglichkeit nach zweitem Gläubigerantrag

Leitsatz

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:150916BIXZB67.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 7 Nr. 41
NJW 2016 S. 9 Nr. 43
NJW-RR 2017 S. 40 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2016 S. 3142
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2016 S. 936
WM 2016 S. 2033 Nr. 42
ZIP 2016 S. 81 Nr. 42
AAAAF-84058

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