Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines Gesellschaftsanteils
Leitsatz
Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger eines Gesellschafters der GbR betrieben wird, der den Anteil des Gesellschafters an der GbR und dessen Auseinandersetzungsanspruch gepfändet hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom , V ZB 92/09, NJW-RR 2010, 1098).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:150916BVZB183.14.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 10 Nr. 45 WM 2016 S. 2027 Nr. 42 ZIP 2016 S. 2085 Nr. 43 HAAAF-84060