Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege - Feststellungsklage - Geltendmachung der Unbilligkeit eines Schiedsspruchs - Ausnahmen vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität - keine Amtsermittlungspflicht für Schiedspersonen - Vergütung oberhalb der Grundlohnsummensteigerung - Berufung auf Gleichbehandlung mit anderen Pflegediensten ist nicht ausreichend
Leitsatz
1. Mit der Feststellungsklage kann die Unbilligkeit eines Schiedsspruchs zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege geltend gemacht werden, wenn das Gericht die Festlegungen im Schiedsspruch nicht ersetzen kann.
2. Von dem auch für die Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege geltenden Grundsatz der Beitragssatzstabilität sind Ausnahmen nur möglich, wenn die ambulante häusliche Krankenpflege anders nicht sichergestellt werden kann.