Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
Leitsatz
1. Gegenstand der Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG ist die betriebliche Sachgesamtheit in dem Umfang, den sie im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs hat. Vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens, etwa in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern diese nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirkt haben.
2. Besteht der Betrieb in der Hand des Übertragenden nicht aus mehreren Teilbetrieben, existiert nur eine zum Buchwert übertragbare Sachgesamtheit.
3. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden.
Tatbestand
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.140716.IVR19.13.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1702 Nr. 12 ErbBstg 2017 S. 31 Nr. 2 ErbStB 2016 S. 359 Nr. 12 KÖSDI 2017 S. 20119 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2016 S. 3219 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2016 S. 873 BAAAF-84224