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BFH Urteil v. - IX R 16/15

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4, EStG§ 17 Abs. 2, GmbHG § 1 Abs. 4, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung eines Auflösungsverlust gem. § 17 Abs. 4 EStG bei nachträglichen Anschaffungskosten; Auflösung der Gesellschaft infolge Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

Leitsatz

1. Für die Ermittlung des maßgeblichen Zeitpunkts hinsichtlich des Entstehens eines Auflösungsverlusts ist maßgeblich, dass der gemeine Wert des dem Gesellschafter zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und (nachträglichen) Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits im Wesentlichen feststehen.

2. Bei Auflösung der Gesellschaft infolge Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens kann die Möglichkeit einer Zuteilung oder Zurückzahlung von Restvermögen an die Gesellschafter im Zeitpunkt der Eröffnung regelmäßig noch nicht ausgeschlossen werden.

3. Dies ist bei Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens regelmäßig erst bei dessen Beendigung der Fall.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.100516.IXR16.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1681 Nr. 12
GmbHR 2016 S. 1223 Nr. 22
HFR 2016 S. 1073 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2016 S. 836
FAAAF-84227

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