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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 102/14

Streitig ist die Sonderbedarfszulassung des Klägers als Facharzt für Chirurgie in G mit hälftigem Versorgungsauftrag neben bestehender, auf die Hälfte zu reduzierender (bisher voller) Zulassung als Hausarzt am selben Arztsitz.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAF-84494

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