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BGH Urteil v. - V ZR 125/15

Gesetze: § 862 BGB, § 1004 BGB, § 51 ZPO

Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs eines Grundstückseigentümers im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft: schutzwürdiges Eigeninteresse des Prozessstandschafters

Leitsatz

Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:100616UVZR125.15.0

Fundstelle(n):
FAAAF-84642

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