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BGH Urteil v. - VII ZR 168/15

Gesetze: § 304 Abs 1 ZPO, § 634 Nr 4 BGB

Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf Schadensersatz wegen Mängeln des Ingenieurwerks

Leitsatz

Nimmt ein Auftraggeber einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen Mängeln des Ingenieurwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht überhaupt keine Feststellungen zu Mängeln des Ingenieurwerks, die zu vom Auftraggeber geltend gemachten Mängeln der am Bauwerk installierten Anlagen geführt haben, getroffen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:080916UVIIZR168.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 8 Nr. 45
NJW 2017 S. 265 Nr. 4
SAAAF-84655

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