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BSG Urteil v. - B 2 U 19/14 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - betriebliche Verbundenheit - sachbereichsinterne Weihnachtsfeier - Einvernehmen mit der Dienststellenleitung - Teilnahme der Sachgebietsleiterin

Leitsatz

Eine im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung von einem Sachgebiet veranstaltete Weihnachtsfeier steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Sachgebiets offen steht und die Sachgebietsleiterin teilnimmt (Aufgabe von = BSGE 1, 179).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:050716UB2U1914R0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 14 Nr. 28
NJW 2016 S. 9 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2016 S. 2409
EAAAF-84677

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