Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Vorhandensein einer Kapitallebensversicherung vor der ersten Antragstellung - Vermögen - Überschussbeteiligung - einheitlicher Anspruch - keine Vergleichbarkeit mit Zinsen auf Kapitalvermögen - Verkehrswert
Leitsatz
Die Überschussbeteiligung einer bei der ersten Alg II-Antragstellung vorhandenen Kapitallebensversicherung ist grundsicherungsrechtlich Vermögen, nicht Einkommen, auch wenn sie während des Leistungsbezugs ausgezahlt wird.