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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 5073/15

Die Klägerin begehrt die Feststellungen des Grades der Behinderung (GdB) mit 80 sowie der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" und "Berechtigung für eine ständige BE.itung", also für die Zuerkennung der Merkzeichen "G" und "B".

Fundstelle(n):
FAAAF-84681

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