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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 1927/15

Die Klägerin begehrt, zum Teil im Zugunstenverfahren, die behördliche Feststellung, in den Jahren 1965 bis 1967 einerseits und 1978 bzw. 1979 andererseits Opfer sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater geworden zu sein, und daran anschließend die Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Fundstelle(n):
PAAAF-84682

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