Eigenverantwortliche Prüfung des Ablaufs der Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten
Leitsatz
Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt. Deshalb obliegt dem Prozessbevollmächtigten bei Fertigung der Revisionsschrift neben der Kontrolle der Frist zur Einlegung der Revision auch die Prüfung, ob im Fristenkontrollblatt eine Revisionsbegründungsfrist notiert ist (Bestätigung des Senatsurteils vom I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:B.200716.IR6.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1733 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2017 S. 446 LAAAF-84760